Planung
Die Planung unterteilt sich grundsätzlich in Einreich- und Detailplanung.
Die Einreichplanung ist für die Erwirkung der behördlichen Bewilligungen notwendig und umfasst die folgenden Teilleistungen:
- Vorentwurf: Erarbeitung und Darstellen der grundsätzlichen Planung
- Entwurf: Erarbeiten und Darstellen der endgültigen Planung
- Bewilligungsplanung: Erarbeiten der notwendigen Unterlagen für die Behörde
Die Detailplanung dient als Grundlage für die endgültige Ausführung und umfasst folgende Teilleistungen:
- Ausführungsplanung: Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen Lösung
- Ausschreibung: Ermitteln von Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen
- Mitwirkung bei der Vergabe: Prüfung der Angebote sowie Mitwirken bei der Auftragsvergabe