Bauarbeitenkoordination
Die Leistungen der Bauarbeitenkoordination werden nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetzes (BauKG) gefordert und unterteilen sich in Planungskoordination und Baustellenkoordination.
Die Planungskoordination beinhaltet:
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Koordination mit allen an der Planung Beteiligten
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Mitwirkung bei der Erstellung des Baustelleneinrichtungsplanes
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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)
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Unterlage für spätere Arbeiten
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Vorankündigung an das zuständige Arbeitsinspektorat
Die Baustellenkoordination beinhaltet:
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Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung
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Umsetzung der für die betreffende Baustelle geltenden Bestimmungen über Sicherheits-
und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
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Überwachung der Ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren
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Überwachung der Einhaltung des SiGe-Plans
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Anpassung des SiGe-Planes und der Unterlage für spätere Arbeiten an den Baufortschritt
Bauarbeiten-
koordination